Willkommen im Seniorenheim Dr. Maria Probst in Hammelburg
Wir freuen uns, Sie auf der Internetseite unserer Einrichtung begrüßen zu dürfen. Auf unseren Seiten geben wir Ihnen einen Einblick in unser Haus und unsere tägliche Arbeit. Wir legen großen Wert darauf, dass die Bewohnerinnen und Bewohner unserer Einrichtung auch weiterhin ein selbstbestimmtes Leben führen können.
„Leben im Alter“
Diese Zielsetzung verwirklichen wir, weil sie von allen Mitarbeitern gemeinsam getragen und gelebt wird. Mit größtem Engagement möchten wir allen Bewohnerinnen und Bewohnern einen angenehmen Lebensabend bereiten.
Besucherregelung
Besucher (und auch andere Personen bspw. Lieferanten) müssen einen MNS tragen.
Hierbei ist eine FFP2 Maske erforderlich.
- Schnelltest 24 Stundengültig
- PCR Test 48 Stunden gültig
Ihre Carl von Heß Sozialstiftung
Besuche unter Einschränkungen möglich!
Sehr geehrte Damen und Herren,
Besuche sind zurzeit lediglich eingeschränkt möglich.
Bitte setzen Sie sich diesbezüglich telefonisch mit uns in Verbindung.
Seniorenheim Dr.-Maria-Probst
Telefon: 09732 7886 - 0
Kontaktloses Fiebermessen beim Betreten der Einrichtung
Die Carl von Heß Sozialstiftung hat ein kontaktloses Fiebermesssystem in der Einrichtung eingerichtet. Sollten Sie die Einrichtung betreten bitten wir Sie, dass Sie das kontaktlose Fiebermessen kurz durchführen. Dies dauert nur wenige Sekunden.
Das Gerät zum Fieber messen befindet sich im Eingangsbereich der Einrichtung.
Neue Besucherregelung ab 16.11.2021
3G Regelung
Auf Grund der derzeitigen Corona-Inzidenz greift die 3G-Regelung in unseren Pflegeheimen. Bitte bringen Sie zum Besuch eine entsprechende Bescheinigung mit (Impfausweis, Genesenen-Bescheinigung oder einen aktuellen Corona-Schnell-Test, nicht älter als 24 Stunden) mit.
Zum Schutze unserer Bewohner, wird allerdings von allen Besuchern eine Testung auch von Geimpften und Genesenen gem. der 14.Bay IFSMV ab sofort notwendig!
Besucherregelung
- 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet)
- Weiterhin gilt die Verpflichtung einer vorherigen Anmeldung für Besuche
- Beibehaltung der festen Besuchszeiten
- Beibehaltung der Registrierungspflicht
- Besuche sind möglich auf ausgewiesenen Besuchsflächen oder im Freien
- Es gilt eine FFP2 Maskenpflicht für alle Besucher auf dem Gelände der Einrichtung
- Außerhalb der offiziellen Besuchszeiten bleiben die Eingänge zur Einrichtung geschlossen
Weiterhin gelten für alle Besucher die allgemeinen Regelungen:
- Mindestens 1,5 Meter Abstand halten
- Händehygiene beachten
- Keine Gemeinschafts- und Privaträume aufsuchen
- Umarmungen und nähren Körperkontakt unterlassen
- Bleiben Sie bei respiratorischen Symptomen (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur etc.) zu Hause
- Bitte sehen Sie nach Kontakt mit einer an COVID-19 erkrankten Person für 14 Tage von einem Besuch ab
- Bitte halten Sie sich an die Anweisungen des Personals
Ihre Carl von Heß Sozialstiftung
Unser Leistungsspektrum
Vollstationäre Pflege
Kurzzeit-und Verhinderungspflege
Palliativpflege
Tagespflege
Offener Mittagstisch
Hauseigene Küche
Individuelle Beratung
Zusammenarbeit und Kooperation mit anderen Institutionen